Nützliche Informationen

Check-in/out:
Das reservierte Zimmer und die Hotelstrukturen stehen Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.

Haustiere:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Haustiere akzeptieren.

Bestätigung der Reservierung:
Ihr Aufenthalt wird mit dem Erhalt Ihres Angeldes oder Ihrer Kreditkarten-Garantie verbindlich reserviert.

Akzeptierte Zahlungsmittel: 
Barzahlung, Kreditkarten (Visa, Mastercard und EuroCard) oder Bankomat.

Stornbedingungen:
Wurde keine andere Vereinbarung abgeschlossen, wird bei Stornierungen das gebuchte Arrangement wie folgt in Rechnung gestellt:

  • bis 30 Tage vor Anreise 0 % - Das bereits bezahlte Angeld wird Ihnen für einen zukünftigen Aufenthalt gutgeschrieben
  • 29 bis 8 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtbetrages
  • ab 7 Tage vor Anreise, bzw. bei Nichtanreise 100 % des Gesamtbetrages

Vorzeitige Abreise:
Bei einer vorzeitiger Abreise wird der gebuchte Aufenthalt berechnet

HOGAST Reiserücktrittsversicherung:
Um zu vermeiden, dass Ihnen bei Absage bzw. vorzeitiger Abreise aus Krankheitsgründen oder anderen gerechtfertigten Gründen Stornogebühren berechnet werden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Hogast Reiserücktrittsversicherung. Kosten der Reisevorsorge: etwa 6 % des gebuchten Arrangements.

Gästekarte

Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Val Gardena Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.

Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info

Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info

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